1. Jeder Journalist muss pro Woche mindestens einen Artikel für seine Kategorie schreiben und dem zuständigen Redakteur zukommen lassen. Existiert dieser noch nicht, übernimmt ein Administrator diese Aufgabe.
2. Ein Artikel muss mindestens 300 Wörter umfassen.
3. Die Redakteure sind dazu verpflichtet, nach bestem Gewissen eventuelle Rechtschreib- und Grammatikfehler der Journalisten zu verbessern und andere möglicherweise notwendige Veränderungen an deren Artikeln durchzuführen.
4. Redakteure haben das Recht und die Pflicht, von den Journalisten wöchentlich mindestens einen Artikel einzufordern.
5. Der/die Chefredakteur/in ist dafür zuständig, die Beiträge der Redakteure zu ordnen und eventuell übrige Fehler zu verbessern. Sollte dieser noch nicht existieren, wird das Amt von einem Administrator übernommen.
6. Die entgültige Form der Zeitung muss vom Chefredakteur spätestens am Samstagabend an einen Administrator geschickt werden, der das Ganze dann online stellt.
7. Auch Redakteure und der Chefredakteur haben das Recht, wenn auch nicht die Pflicht, eigene Artikel zu verfassen.
8. Jeder Redakteur darf zusätzlich für seine Journalisten eigene Regeln erstellen.
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